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Aufgaben

Grundlage für die Tätigkeit des Personalrates als gesetzliche Interessenvertretung ist das PersVG Berlin, in dem neben den konkreten Beteiligungsrechten auch die allgemeinen Aufgaben des Personalrates sowie seine Wahl geregelt sind.

Die ZE Botanischer Garten und Botanisches Museum Berlin-Dahlem (ZE BGBM) stellt eine eigene Dienststelle im Sinne des PersVG Berlin dar. 
Der Personalrat ist die Vertretung der in der Dienststelle arbeitenden Tarifbeschäftigten, der Beamtinnen und Beamten sowie der Leiharbeitnehmer/innen, welche in den Dienstbetrieb der ZE BGBM eingegliedert sind.

Der Personalrat wird durch seine Wahl durch die Dienstkräfte legitimiert, deren Anliegen und Interessen auf kollektiver Ebene gegenüber der Dienststellenleitung zu vertreten.

Grundlage der Zusammenarbeit des Personalrat und der Dienststellenleitung ist das Gebot der „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ (§ 2 (1) PersVG Berlin).

Grundaufgabe des  Personalrates ist es, darüber zu wachen (§ 71 (2) PersVG Berlin), dass alle Dienstkräfte nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung wegen Geschlecht, sexueller Identität, Abstammung, Religion , Nationalität, Herkunft, die freiheitlich demokratische Grundordnung bejahender politischer oder gewerkschaftlicher Betätigung oder Einstellung unterbleibt.

 

Aufgaben des Personalrats


"2011 Diversity Conference" ©Smallman12q (cc by)

Wichtige Themen


"Diversity Quilt" ©OregonDOT (cc by)

Instrumente der Arbeit des Personalrats

  • Initiativen des Personalrats
  • Dienstvereinbarungen
  • Monatsgespräche mit der Dienststellenleitung
  • Personalversammlungen
  • Förderpläne

 
"Fitball Group Fitness Class" ©Localfitnes (cc by)

 

Beantragen von Maßnahmen

Dem Personalrat obliegt die Beantragung von  Maßnahmen, die den Beschäftigten der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen. 
 

Wahrung von Rechten und Chancengleichheit

Der Personalrat  hat:
  • die Durchführung der für die Dienstkräfte geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen  
  • die Herbeiführung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
  • die Erstellung und Durchführung von Frauenförderplänen 

zu überwachen. 
 

Unterstützung bei Anregungen und Beschwerden

Der Personalrat hat Anregungen und Beschwerden von Dienstkräften entgegenzunehmen und, falls diese berechtigt erscheinen, auf ihre Erledigung hinzuwirken. 
 

Fördern

Dem Personalrat obliegt die Förderung 
  • der Eingliederung und beruflichen Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen
  • der Eingliederung ausländischer Dienstkräfte in die Dienststelle
  • der Belange der jugendlichen und auszubildenden Dienstkräfte durch enge Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • der Akzeptanz gegenüber Menschen unterschiedlicher sexueller Identität 
     

Mitbestimmungsangelegenheiten  (§ 85 bis 89 PersVG Berlin)

Zustimmung des Personalrats erforderlich unter anderem in Angelegenheiten der Arbeitnehmer z. B. bei: 
  • Einstellung,
  • nicht nur vorübergehender Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit,
  • Gewährung von Leistungs- und Funktionszulagen,
  • Höher- oder Herabgruppierungen
  • Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus,
  • Kündigung. 
     

in Angelegenheiten der Beamten z. B. bei:

  • Einstellung,
  • Verlängerung der Probezeit,
  • Beförderung und gleichstehender Verleihung eines anderen Amtes
  • Laufbahnwechsel und Wechsel des Laufbahnzweiges
  • nicht nur vorübergehender Übertragung einer höher oder niedriger bewerteten Tätigkeit
  • Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
  • vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand ohne eigenen Antrag, soweit der Beamte der Mitbestimmung des Personalrates  nicht widerspricht,
  • Entlassung von Beamten auf Probe oder auf Widerruf ohne eigenen Antrag,
  • Rücknahme der Ernennung eines Beamten 
     

Mitwirkungsangelegenheiten (§ 90 PersVG Berlin)

Vorherige Erörterung und Verständigung mit dem Personalrat erforderlich.